Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Vertragsbedingungen für die Anmietung von Appartements im Haus Mutabor

1.

Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Mündliche Zusagen, Ergänzungen, Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.

Vermieter ist Herr Ferdinand Baumeister, Hermannstr. 18a in 59555 Lippstadt.

3.

Sobald das Appartement bestellt ist, bzw. für die angegebene Reservierungszeit bestätigt wurde, ist der Vertrag abgeschlossen. Dieses gilt auch, wenn das Appartement bereitgestellt war, die Buchung aber aus Zeitgründen nicht schriftlich bestätigt werden konnte. Die bestätigte Personenzahl ist bindend. Änderungen müssen schriftlich erklärt werden. Die Nichtzahlung der 1. Rate gilt noch nicht als Absage, da hierfür noch eine schriftliche Bestätigung seitens des Mieters erfolgen muss. Ein Rücktritt ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 25€ bis vier Wochen vor Mietbeginn möglich (schriftlich, E-Mail, Fax), ansonsten siehe Punkt 4.  Auf die Möglichkeit, in eigener Initiative eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, wird hingewiesen.

4.

Belegt der Mieter, trotz Zustandekommens des Mietvertrages und ohne Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor Mietbeginn (siehe Punkt 3), das Appartement nicht, so bleibt der Anspruch auf Zahlung des Mietzinses nach § 522 BGB bestehen. Vom fälligen oder gezahlten Mietzins werden 20% als ersparte Aufwendung zurückgezahlt bzw. nachgelassen. Der Vermieter wird sich nach Treu und Glauben um eine Weitervermietung bemühen. Für ein durch den Vermieter weitervermietetes Appartement ermäßigt sich der vereinbarte Mietzins auf 15% in der ersatzweise belegten Zeit (nicht belegte Zeit 80%). In Absprache mit dem Vermieter kann sich der Mieter selbst um einen Ersatzmieter bemühen. Bei identischer Weitervermietung hat der Vermieter einen Anspruch auf 25 € Bearbeitungskosten. Zugestandene Abschläge an den Ersatzmieter (last-Minute-Angebote), mindern die Erstattung / den Nachlass zusätzlich um die Preisermäßigung.

5.

Die vor Ort aushängende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

6.

Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement, die allgemeinen Räume und deren Einrichtung, pfleglich zu behandeln und alle durch ihn entstandenen Schäden zu ersetzen. Schäden oder mögliche Schadensquellen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Vermieter oder Beauftragte erhält hierfür Betretungsrecht für das Appartement. Der Mieter haftet für Schäden durch verschuldungsunfähige Kinder. Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter eingebrachten Sachen, einschließlich abgestellter Fahrzeuge und Fahrräder. Haustiere sind nur nach Anmeldung in Appartement 2 und 4 zugelassen und haben keinen Zutritt zum übrigen Haus und zum Garten. Im Haus besteht Rauchverbot. Es ist das Rauchen außerhalb des Hauses, im extra ausgewiesenem Bereich im Garten, zulässig. Schäden und Aufwendungen wegen Nichtbeachtung (Beseitigung des Rauchgeruchs), sind vom Mieter zu tragen. Zur Verfügung gestellte bewegliche Sachen benutzt der Mieter auf eigene Gefahr.

7.

Sollte ein gewähltes Appartement zur Belegung nicht zur Verfügung stehen, ist der Vermieter berechtigt, ein preislich gleichwertiges oder höherwertiges zum gleichen Preis anzubieten. Für ein preislich günstigeres wird der Unterschiedspreis erstattet.

8.

Die jeweilige Tagesmiete bezieht sich auf die Zeit von Mittag eines Tages bis Mittag des Folgetages, außer am An- oder Abreisetag. Die Appartements können am Anreisetag ab 14:00 Uhr, nach Absprache früher, belegt werden. Die Übergabe an die Hausverwaltung wird am Abreisetag bis 10:00 Uhr erbeten. Liegen An-und Abreise von Gästen für ein Appartement nicht am gleichen Tag, kann mit der Hausverwaltung eine Änderung dieser Zeiten vereinbart werden. An Tagen des Saisonwechsels gilt der Mietpreis für die Belegung vor 24:00 Uhr, (Beispiel: Zwischensaison bis 30.Juni, Nacht 30.6. auf 1.7. ist also noch Zwischensaison).

9.

Bettwäsche, Dusch- und Handtücher sind mitzubringen. Ein Wäschepaket kann für Bahnreisende für 10,00 €/Person gemietet werden (Bitte um vorherige Mitteilung Bahnanreise).

10.

Bei Auszug ist das Appartement in ordnungsgemäßem Zustand, besenrein,  persönlich zu übergeben. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs. Dieses ist vom Mieter selbst durchzuführen. Außergewöhnliche Verschmutzungen, sowie fehlendes oder beschädigtes Inventar werden gesondert berechnet.

11.

Die ortsübliche Kurtaxe ist vor Ort, bei Ankunft in bar zu zahlen. Sie kann auch bei der Kurverwaltung direkt gezahlt werden (Belegdurchschrift ist dem Vermieter auszuhändigen).

12.

Die angegebenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Bestätigung gültige Mehrwertsteuer (seit 2010 beträgt diese 7% auf die Übernachtungspreise). Der Mieter akzeptiert Preisanpassungen dahin gehend, falls sich der Mehrwertsteuersatz bis zum Ende seines Aufenthalts ändert, auf z.B. 19%.

13.

Folgende Zahlungsbedingungen gelten: Ca. 50% des gesamten Mietpreises sind zum Termin, welcher in der Bestätigung aufgeführt ist, als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens eine Woche vor Anreise zu überweisen. Zahlung, mit Angabe von Appartement und Belegungszeitraum wird erbeten auf:

IBAN: DE91 4401 0046 0657 6544 60
BIC: PBNKDEFF
Postbank Dortmund
Kontoinhaber: Ferdinand Baumeister
USt-Nr: 330/5005/0638

Kurzfristige Buchungen, die keine Überweisungen mehr erlauben, sind bar vor Ort zu bezahlen.

14.

Einzelne Personen haften für alle Verpflichtungen von Begleitern in diesem Vertrag als Gesamtschuldner.

15.

Sollte eine oder mehrere der vereinbarten Vertragsbestimmungen unwirksam werden, hat dieses nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16.

Gerichtsstand ist AG Wolgast

Ausfertigung: 07. Oktober 2020